Todesfall

Todesfall

Welches sind die ersten notwendigen Schritte?

Amtlicher Teil

Zu Hause verstorben: Es wird empfohlen, einen Arzt hinzuzuziehen, der die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vornimmt und die Todesbescheinigung ausstellt.

Im Spital oder Heim verstorben: Im Patientenbüro sollte die Todesbescheinigung ausgestellt und anschliessend das Zivilstandsamt der Wohngemeinde kontaktiert werden.

  • Erlinsbach AG: 062 857 40 10
  • Erlinsbach SO: 062 857 57 00

Kirchlicher Teil

Die Kirchgemeinde hat einen Amtswochenplan für Bestattungen. Nach Kontakt mit dem Zivilstandsamt soll die zuständige Pfarrperson angerufen werden, um mit ihr den Termin für die Abdankungsfeier festzulegen.

Die Pfarrperson bietet seelsorglichen Rat auch in den letzten Stunden vor oder nach dem Tod an.

Kontakt: Pfarramt der Reformierten Kirchgemeinden Erlinsbach